Schwerpunkte

Schwerpunkte:

Anwaltliche Werbung erlaubt nur Hinweise auf erworbene Fachanwaltsbezeichnungen sowie Teilbereiche der Berufstätigkeit. Letztere darf nur benennen, wer entsprechende Kenntnisse nachweisen kann.

Wer erfolgreich eine Zusatzausbildung und mindestens dreijährige Erfahrung auf einem Rechtsgebiet aufweisen kann, darf nach Verleihung durch die Rechtsanwaltskammer eine (insgesamt max. drei) Fachanwaltsbezeichnung(en) führen. Für jede Fachanwaltsqualifikation müssen jährlich 15 Stunden Fortbildungen absolviert und nachgewiesen werden.
Fachanwälte gibt es inzwischen u.a. für die Bereiche Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Transport- und Speditionsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht und einige mehr.

Auch wir betreiben in unserer Kanzlei, die als breit gefächerte Allgemeinkanzlei mit Mandaten aus nahezu allen Rechtsgebieten begonnen hat, inzwischen eine ausgeprägte Spezialisierung.

Deshalb bearbeiten wir neben den klassischen Anwaltsdomänen wie z.B. Vertragsrecht und Immobilienrecht überwiegend Mandate aus den Bereichen Familien- und Erbrecht sowie Arbeits- und Sozialrecht.

Fragen Sie uns, wenn Sie ein Rechtsproblem haben, ob wir Ihnen weiterhelfen können. Anderenfalls empfehlen wir gerne einen kompetenten Kollegen oder eine Kollegin, wenn Ihr Fall nicht zu unserem Arbeitsbereich zählt. 

Unsere Überzeugung

Qualität

Wir legen höchsten Wert auf erstklassige Beratung und Vertretung. Wir bearbeiten Ihren Fall in enger Abstimmung mit Ihnen und erarbeiten so gemeinsam das bestmögliche Ergebnis für Sie. Über alle unsere Schritte werden Sie zeitnah jeweils durch Abschriften unterrichtet.

Zur Aufrechterhaltung der Qualität unserer Beratung absolvieren wir regelmäßig Fortbildungen.

Faire Vergütung

Transparente Kosten sind die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Deshalb gestalten wir unsere Vergütung stets nachvollziehbar und fair. Uns ist wichtig, dass unsere Mandanten immer wissen, was kostenmäßig auf sie zukommt, egal, ob wir auf der Basis gesetzlicher Gebühren oder einer vereinbarten Vergütung für sie arbeiten. Fragen Sie im Zweifelsfall nach!

Im Bedarfsfalle können Sie mit uns auch Ratenzahlung vereinbaren, sprechen Sie uns zu Beginn des Mandates hierauf an.
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