Anwaltliche Werbung erlaubt nur Hinweise auf erworbene Fachanwaltsbezeichnungen sowie Teilbereiche der Berufstätigkeit. Letztere darf nur benennen, wer entsprechende Kenntnisse nachweisen kann.

Wer erfolgreich eine Zusatzausbildung und mindestens dreijährige Erfahrung auf einem Rechtsgebiet aufweisen kann, darf nach Verleihung durch die Rechtsanwaltskammer eine (max. drei) Fachanwaltsbezeichnung(en) führen. Der Fachanwalt muß jährliche Fortbildungen nachweisen.

Fachanwälte gibt es inzwischen u.a. für die Bereiche Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Transport- und Speditionsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht.

Auch wir betreiben in unserer Kanzlei, die als breit gefächerte Allgemeinkanzlei mit Mandaten aus nahezu allen Rechtsgebieten begonnen hat, inzwischen eine ausgeprägte Spezialisierung.

Deshalb bearbeiten wir neben den klassischen Anwaltsdomänen wie Forderungsbeitreibung für Private und Geschäftsleute, Unfallschadensabwicklung und Vertragsrecht nunmehr schwerpunktmäßig die Gebiete Familien- und Erbrecht sowie Arbeits- und Sozialrecht.