Beide Rechtsanwälte unserer Kanzlei sind bereits sowohl beim Amtsgericht Solingen als auch beim Landgericht Wuppertal und beim Oberlandesgericht Düsseldorf zugelassen gewesen, als zum 1.6.2007 die Zulassung bei einem bestimmten Gericht - außer dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen - aufgehoben wurde. Sie sind nun allgemein durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zugelassen. Die von früher bekannte Zulassungsbeschränkung auf ein Landgericht gilt damit heute nicht mehr.

Sie können in Straf- und Bußgeldsachen, in Finanz-, Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichtssachen bei allen deutschen Gerichten auftreten, ferner bei allen erst- und zweitinstanzlichen Familien- und Zivilgerichten in ganz Deutschland.


Beide Anwälte unserer Kanzlei sind jeweils Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltsvereins in Berlin.



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